Specifications | An þÿ\000A\000l\000e\000x\000a\000n\000d\000r\000a\000 \000L\000o\000r\000ü\000n\000s\000e\000r |
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Content | Corporate Headquarters: Bachmann electronic GmbH Kreuzäckerweg 33 A-6800 Feldkirch, Austria P +43 (0) 55 22 / 34 97-0 F +43 (0) 55 22 / 31 5 48 einkauf@bachmann.info www.bachmann.info Legal form: Private Limited Company Registered company: Feldkirch FN 75348g Commercial Register Feldkirch VAT-No.: ATU36410905 Taxpayer s reference No.: DVR 0591653 Bank connection: Sparkasse Feldkirch Account-No.: 0400-001525 Routing-No. (BLZ): 20604 Anliefer- und Verpackungsvorschrift Rev. 006 (Stand per 26.03.2012) 1 / 3 1. Zweck und Anwendungsbereich In dieser Vorschrift werden die Anforderungen, welche an Art und Weise der Materialanlieferungen, Kennzeichnung, Verpackungen und Transportmöglichkeit bestehen, mitgeteilt. Diese Vorschrift ist verbindlicher Bestandteil der Bestellung oder eines Lieferabrufes. Abweichungen werden gemeinsam mit dem Lieferanten vereinbart und bedürfen der Schriftform. Die Prozesse werden zusammen mit dem Lieferanten kontinuierlich analysiert und gegebenenfalls verbessert. Die eingehenden Lieferungen werden hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorschrift geprüft und bewertet. Spezielle Vereinbarungen, welche im Laufe der Geschäftsbeziehung vereinbart werden, sind ebenfalls einzuhalten. 2. Materialanlieferung Die in den Bestellungen oder Bestellabrufen genannten Liefertermine sind immer Eintrefftermine am vorgegebenen Empfangsort, in der Abteilung Wareneingang. Zusätzliche Kosten, welche durch Mehr- oder Minderlieferungen sowie Falschlieferungen entstehen, werden vom Lieferanten getragen. Überlieferungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert und zu Lasten des Lieferanten zurückgesandt. Bei Liefer- oder Transportschwierigkeiten ist Bachmann electronic GmbH unaufgefordert zu informieren. Der Lieferant hat unverzüglich neue Liefertermine bekanntzugeben. Die angelieferten Teile müssen den in den Bestellunterlagen angeführten Erfordernissen entsprechen. Die Ware muss in einem sauberen Zustand angeliefert werden. Verschmutzungen (Fett, Öl, Staub, Metallspäne, sonstige Verunreinigungen), die vor einer Weiterverarbeitung zu einer Nacharbeit oder Reinigung führen, werden nicht akzeptiert und zu Lasten des Lieferanten retourniert. Allgemein müssen die Teile so beschaffen sein, dass keinerlei Beeinträchtigungen in der Weiterverarbeitung gegeben sind. Im Speziellen gilt diese Anforderung für die Weiterverarbeitung im Bereich „Reflow- und Wellenlöten“. Hierzu sind folgende Bedingungen zu erfüllen: x Die Lötbarkeit der Anschlüsse muss gewährleistet sein. x Es muss ausgeschlossen sein, dass übermäßiger Feuchtigkeitsgehalt der Bauteile gegeben ist und folglich der so genannte „Popcorn-Effekt“ auftreten kann. Dies wird durch Lieferungen von Bauteilen mit aktuellem Datecode, in originaler Herstellerverpackung und Anlieferung im Drypack gewährleistet. Wenn diese Anforderung nicht gewährleistet werden kann, ist zur Lieferung von betroffenen Bauteilen mit einem Alter von > 2 Jahren (Datecode) eine schriftliche Ausnahme- genehmigung seitens der Bachmann electronic GmbH erforderlich. |
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