Specifications | |
Business section |
|
Specifications | |
Suggested Link Details/Purchase |
|
Content | 2 Ausführung getroffen werden. 7. Abtretungsverbot Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Besteller ohne dessen schriftliche Zustimmung abzutreten. Im Falle einer wirksamen Abtretung kann der Besteller jedoch mit befreiender Wirkung an den Lieferanten gemäß § 354 a S. 2 HGB leisten. 8. Haftung für Mängel (i) Wir werden die Ware innerhalb angemessener Frist nach Ablieferung auf etwaige Qualitäts-, Quantitäts- und Identitätsabweichungen untersuchen, soweit dies im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs tunlich ist. Mängelrügen sind rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, erhoben werden. Zur Erhaltung unserer Rechte genügt die fristgemäße Absendung. (ii) Im Fall der Mangelhaftigkeit der Ware stehen uns die gesetzlichen Rechte und Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ungekürzt und unverändert zu. Kommt der Lieferant unserem berechtigten Verlangen Nacherfüllung zu bewirken nicht in angemessener Frist nach, sind wir in dringenden Fällen auch berechtigt, Mangelbeseitigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. (iii) Der Lieferant steht dafür ein, dass durch seine Lieferungen und Leistungen Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter in Deutschland und jedem anderen Land, in dem Lieferungen und Leistungen nach Kenntnis des Lieferanten Verwendung finden sollen, nicht verletzt werden. Soweit wir von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, stellt uns der Lieferant von diesen Ansprüchen in vollem Umfang einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Soweit uns dies zumutbar ist, werden wir den Lieferanten unverzüglich von Inanspruchnahmen durch Dritte informieren und ohne seine Zustimmung keine Vereinbarungen, insbesondere Vergleiche, abschließen und Anerkenntnisse aussprechen. (iv) Soweit das Gesetz keine längere Verjährungsfrist vorsieht, verjähren Rechte und Ansprüche wegen Mängeln in 24 Monaten seit Ablieferung oder, wenn erforderlich, Abnahme. Davon abweichend verjähren Rechte und Ansprüche wegen Rechtsmängeln jedoch frühestens in 10 Jahren seit Ablieferung oder, soweit erforderlich, Abnahme. 9. Besondere Hinweis- und Sorgfaltspflichten (i) Hat der Besteller den Lieferanten über den Verwendungszweck der Lie- ferungen oder Leistungen unterrichtet oder ist dieser Verwendungszweck für den Lieferanten auch ohne ausdrücklichen Hinweis erkennbar, so ist der Lieferant verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu informieren, falls die Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten nicht geeignet sind, die- sen Verwendungszweck zu erfüllen. (ii) Der Lieferant hat dafür zu sorgen, daß die Lieferungen und Leistungen den Umweltschutz-, Unfallverhü- tungs- und anderen Arbeitsschutzvorschriften, den sicherheitstechnischen Regeln sowie allen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtli- chen Anforderungen genügen und hat den Besteller auf spezielle, nicht allgemein bekannte Behandlungs- und Entsorgungserfordernisse bei jeder Lieferung hinzuweisen. 10. Ersatzteile und Lieferbereitschaft (i) Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnli- chen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung zu angemessenen Bedingungen dem Besteller anzubieten. (ii) Stellt der Lieferant die Lieferung der Ersatzteile ein, so ist dem Besteller Gelegen heit zu einer letzten Bestellung zu geben. 11. Sicherheitsleistung und Haftpflichtversicherung (i) Zur Sicherstellung aller vertraglichen Gewährleistungsansprüche kann der Besteller vom Lieferanten angemessene Sicherheitsleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Besteller 5 % des Auftragswertes bei Zahlung der Schlussrechnung als verzinsliche Sicherheit einbehalten. Der Lieferant kann diesen Sicherungseinbehalt durch Stellung einer angemessenen Gewährleistungsbürgschaft abwenden. Der Sicherungseinbehalt ist auf einem gesonderten Bankkonto einzuzahlen. (ii) Der Besteller kann vom Lieferanten den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer dem Schadensrisiko angemessenen Deckung verlangen. 12. Produkthaftung – Freistellung – Haftpflichtversicherungsschutz (i) Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (ii) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abschnitt (i) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. (iii) Der Lieferant verpflichtet sich, eine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von EURO 10 Mio. pro Personenschaden / Sachschaden / reinem Vermögensschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. 13. Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behält sich Emerson das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson vorgenommen. Wird diese Vorbehaltsware mit anderen, Emerson nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Emerson das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird die von Emerson beigestellte Sache mit anderen, Emerson nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Emerson das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Lieferant Emerson anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emerson. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterläßt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. (iv) Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheimzuhalten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. 14. Inspektion und Beschleunigung Der Besteller und seine Leute (Käufergruppe) sowie die zuständigen öf- fentlichen Stellen sind berechtigt, die Waren oder Dienstleistungen in der Betriebsstätte des Lieferanten oder dessen Subunternehmer oder dessen Rechtsnachfolger jederzeit zu den üblichen Zeiten zu inspizieren oder zu testen und die Ausführung dieser Bestellung durch geeignete Ratschläge zu beschleunigen. Die Inspektionen in den Betriebsstätten des Lieferanten und die Anweisungen an das Personal des Lieferanten sind nur mit des- sen Zustimmung gestattet. Der Lieferant darf diese Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern. Der Lieferant unterrichtet den Besteller in angemessener Weise über von ihm und seinen Subunternehmern durch- geführte Tests der Arbeiten, an denen die Käufergruppe teilnehmen darf. Der Lieferant übermittelt dem Besteller die von diesem verlangten Testbe- scheinigungen. Durch solche Inspektionen und Tests und / oder durch die Anwesenheit des Bestellers bei den Tests wird der Lieferant nicht von sei- nen vertraglichen Pflichten befreit. Solche Inspektionen und Tests bzw. die Anwesenheit des Bestellers an solchen Tests gelten nicht als konkludente Abnahme der Waren. Der Lieferant informiert den Besteller unverzüglich über Kontakte mit Kunden des Bestellers, Emerson, dem Endverbraucher und / oder mit offiziellen Stellen in Zusammenhang mit dieser Bestellung. Version 09/2011; ASCO Numatics GmbH, Germany |
Navigation | Previous Page / Next Page |
Suggested Link Details/Purchase |
|
Following Datasheets | Alma-additivation-_coloration_miv10_1 (2 pages) Alma-electronic_batch_controller (2 pages) Alma-mobile_gravity_meter_FLEXICOMPT (2 pages) amend_95-16_en (1 pages) amsmm_br_capabilitiesbroc (20 pages) amstutz_en (9 pages) AMT-1-147de (145 pages) AMT-1-25en-1 (25 pages) AMT-27-147de (121 pages) AMT-3-25en-1 (22 pages) |
Check in e-portals | World-H-News Products Extensions Partners Automation Jet Parts |
Sitemap Folder | group1 group2 group3 group4 group5 group6 group7 group8 group9 group10 group11 group12 group13 group14 group15 group16 group17 group18 group19 group20 group21 group22 group23 group24 group25 group26 group27 group28 group29 group30 group31 group32 group33 group34 group35 group36 group37 group38 group39 group40 group41 group42 group43 group44 group45 group46 group47 group48 group49 group50 group51 group52 group53 group54 group55 group56 group57 group58 group59 group60 group61 group62 group63 group64 group65 group66 group67 group68 group69 group70 group71 group72 group73 group74 group75 group76 group77 group78 group79 group80 group81 group82 group83 group84 group85 group86 group87 group88 group89 group90 group91 group92 group93 group94 group95 group96 group97 group98 group99 group100 Prewious Folder Next Folder |