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Content | 1 BIA/BG-Symposium Allgemeiner Staubgrenzwert 25. und 26. Februar 2002 in Hennef Arbeitseinsatzlenkung im untertägigen Bergbau Autor:Ch. van den Berg, Assessor des Bergfachs Bergbau-Berufsgenossenschaft 1 Einleitung Der Begriff Arbeitseinsatzlenkung kann in seiner komplexen Bedeutung auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, ausgedrückt im optimalen Arbeitseinsatz unter Berücksichtigung von Ausbildung und Erfahrung der Beschäftigten, auf die Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gegenüber solchen Mitarbeitern, deren Beschäftigungsfähigkeit eingeschränkt ist, und schließlich auf die Schaffung von gesundheitlich unbedenklichen Arbeitsbedingungen ausgedehnt werden [1]. Unter Berücksichtigung des Leitthemas „Allgemeiner Staubgrenzwert“ und der Frage, wie die Staubexposition jedes einzelnen Mitarbeiters kontinuierlich überwacht und erforderlichenfalls reduziert werden kann, beschränken sich die folgenden Informationen auf den Teilbereich Gesundheitsschutz durch Arbeitseinsatzlenkung. Am Beispiel des untertägigen Steinkohlenbergbaus werden die dort bewährten organisatorischen und administrativen Maßnahmen aufgezeigt, die seit Jahren ein hohes Niveau bei der Gewährleistung eines effektiven Gesundheitsschutzes bei Expositionen gegenüber fibrogenen Grubenstäuben garantieren. Die Maßnahmen stehen für ein überwachtes und dokumentiertes dosisbasiertes Schutzkonzept, dessen rechtliche Verankerung heute in der Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV) [2] liegt. Es gewährleistet einen mindestens gleichwertigen Gesundheitsschutz wie der Allgemeine Staubgrenzwert, sodass dieser gemäß Nr. 2.4 Abs. 4 der TRGS 900 im untertägigen Steinkohlenbergbau auch keine Anwendung findet. 2 Entwicklung der Arbeitseinsatzlenkung im untertägigen Bergbau Erste Ansätze zur Arbeitseinsatzlenkung im untertägigen Steinkohlenbergbau finden sich bereits in den 30iger-Jahren des 20. Jahrhunderts. Bis Anfang der 50iger-Jahre des vorigen Jahrhunderts war diese auf Lenkungsmaßnahmen, die sich an einer medizinischen Beurteilung des Mitarbeiters, d.h. an seiner Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten untertage orientierten, beschränkt. In der Folgezeit wurden diese als arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen zu verstehenden Tauglichkeitsuntersuchungen für alle Bergleute vorgeschrieben, die untertage in staubhaltigen Wettern arbeiten mussten. Im nächsten Schritt wurden Beschäftigungsbeschränkungen in Abhängigkeit vom Ergebnis der Nachuntersuchungen und/oder von der Staubkonzentration am Arbeitsplatz festgelegt. Dies gilt z. B. für Beschäftigte mit diagnostizierten leichten Staubveränderungen der Lunge oder für Jugendliche bis 21 Jahre, deren Einsatz an Betriebspunkten mit hoher Staubkonzentration verboten wurde. Gleichzeitig forderte die zuständige Bergbehörde regelmäßige, einem zuvor genehmigten Staubmessplan gehorchende Staubmessungen an allen belegten Arbeitsplätzen untertage, die |
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